Für die Erstellung einer vergleichbaren Berechnung zu einem Rentenbescheid oder einer Rentenauskunft fallen Kosten:
a) als Arbeitsleistung
in Höhe von 25,00 €, maximal 50,00 € 1) an.
b) Portogebühren in erforderlicher Höhe, abhängig von der Sendeart.
1)
50,00 € gelten für eine beauftragte vergleichbare Berechnung von Ämtern, Behörden, Rententenberaterinnen/beratern, Anwaltskanzleien.
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