Übernehme als Auftragsleistung die Erstellung einer
'vergleichbaren Berechnung'
zu Ihrem Rentenbescheid oder Ihrer Rentenauskunft, die ich als Dienstleister anbiete.
Sehr geehrte/r Userin / User, begrüße Sie auf meiner Homepage ganz herzlich.
Egal in welchem Alter und wann man geboren ist wichtig
zu wissen, ob einem Rentenbeträge gehen verloren.
Überprüfungsgründe
Das menschliche Individuum hat es bisher noch zu keinem Zeitpunkt vermocht, Arbeitsabläufe, Arbeitstätigkeiten in der Masse aller, fehlerfrei zu erledigen.
Insoweit gilt auch für die Rentenversicherungsträger:
- Fehler sind gemacht worden,
- Fehler werden auch gegenwärtig noch gemacht,
- Fehler wird man auch künftig nicht ausschließen können.
Natürlich geschieht dies immer unbeabsichtigt. Für den Betroffenen aber nicht wirklich ein Trost, denn die Minderberücksichtigung wirkt lebenslang.
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In gravierenden Fällen können mehrere hundert DM oder auch Euro monatlich fehlen.
In einem von mir gerechneten Fall mit über 32.000 DM Nachzahlung hatte man schlichtweg vergessen die Zurechnungszeit aus der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.
Mit 15 kompletten Rentenbescheiden und 3 geführten Sozialgerichtsprozessen bin ich selbst ein gutes Beispiel fehlerhafter und benachteiligender Berücksichtigung. Zugewinn nach dem 15. Bescheid: 310,00 DM monatlich.
Der Erfolg war aber nur möglich, weil ich mich intensiv mit allen Details im Bescheid befasst habe, letztlich sie auch rechnerisch nachvollziehen konnte.
Die Tatsache, dass auch Rentenberater, Anwaltskanzleien und Behörden mich in Anspruch genommen haben, in Anspruch nehmen, spricht für sich.
Meine Programmgestaltung ermöglicht die Durchführung einer vergleichbaren Berechnung für:
Bescheide aller Rentenversicherungsträger ab Januar 1992 als
- Bestandsrente / Übergangsrente (ehemalige DDR)
- Regelaltersrente
- Altersrente für Frauen, wegen Arbeitslosigkeit, wegen
Schwerbehinderung,
- EU-BU-Rente, teilweise od. volle Erwerbsminderungsrente
- Witwen/Witwerrente
Alle vergleichbaren Berechnungen enthalten:
- die Prüfung für die Gewährung von Mindestentgeltpunkten
wegen geringem Arbeitseinkommen;
- die Berechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ);
- die Berechnung von Kinderberücksichtigungszeiten (BÜZ);
- die Berechnung von Zeiten „beruflicher Ausbildung“ mit und ohne Lehre;
- die Ermittlung 'zusätzlicher Entgeltpunkte'
für alle rechtsrelevanten Sachverhalte
(beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten);
- die Ermittlung von Entgeltpunkten aus geringfügiger
versicherungsfreier Beschäftigung;
- die Berechnung von Entgeltpunkten aus der Zahlung von
freiwilligen Beiträgen (DDR und BRD);
- die Ermittlung von Entgeltpunkten aus Wehrdienstzeiten
(DDR und / oder BRD / FRG);
- die Berechnung von knappschaftlichen Leistungen
(DDR und/oder BRD / FRG);
- die Berechnung von Entgeltpunkten aus
Höherversicherungen (DDR und BRD);
- die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen zur Vermeidung von
Minderungen wegen vorzeitigem Rentenbeginn ebenso,
wie die Errechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten bei
späterem Rentenbeginn.
Nicht zuletzt ist es mir durch die separate Eingabe und Berechnung mit eigenem Programm möglich gewesen, auch Fehler in Rentenberechnungsprogrammen der DRV festzustellen. (bisher 4 Fälle)
Die Rechnungslegung erfolgt bis zu einer geänderten Entscheidung des Finanzamtes ohne Mehrwertsteuer.
Biete meine Leistung für 'Jedermann' an, auch für:
- Rentenberaterinnen, Rentenberater,
- Anwaltskanzleien
- Institutionen,
- Organisationen & Vereine.
Die Errechnung vergleichbarer Ergebnisse ist zu verstehen als:
"Erstellung eines rechnerischen Duplikat`s
zu den mir übergebenen Unterlagen der RV-Träger, (Rentenbescheid - oder Rentenauskunft),
unter Beachtung von Regelungen im SGB VI.
Berechne die Ergebnisse analog der Handhabung der
Rentenversicherungsträger:
- Entgeltpunkte mit 4 Dezimalstellen und
- Beträge mit 2 Dezimalstellen,
um sie vergleichbar gegenüberstellen zu können.
mit Klick auf die Buttons:
Home , Impressum , benötigte Unterlagen ,
gelangen Sie dorthin.