Von mehreren Tausend bisher durchgeführter vergleichbarer Berechnungen habe ich ca. 10% als benachteiligend für den / die Auftraggeber`in ermittelt, die von der DRV anerkannt wurden.
Im gravierendsten Fall waren es 732,00 DM im
Monat und einer Nachzahlung von über 32.000 DM.
Als Devise kann gelten:
" Bescheide sind nicht immer richtig,
eine Nachrechnung daher wichtig!"
Wissen sollte man, dass eine Überprüfungsberechnung bei der DRV zu jeder Zeit beantragt werden kann, auch, wenn der Rentenbeginn schon Jahre zurückliegt.
Bei Anerkenntnis des Mangels durch die DRV wird je nach Sachlage von Anbeginn an oder bis 4 Jahre nachgezahlt.
Zur Anfertigung einer "vergleichbaren Berechnung"
kann man:
1.
- mich nach Absprache aufsuchen, die Realisierung
erfolgt dann während Ihrer Anwesenheit, wofür
bis zu 3 Std. einzuplanen sind.
Ihre Mitwirkung ist dabei erwünscht,
2.
- mir die entsprechenden Unterlagen senden.
Siehe dazu auch Gliederungspunkt
>benötigte Unterlagen<
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auf die Ausführung dort.